Verlassenschaftsräumung
Eine Verlassenschaftsräumung ist der formale Teil: Sie steht am Ende des Verlassenschaftsverfahrens, betrifft meist mehrere Erben und muss belegbar sein. Wer den Auftrag erteilt, braucht am Ende etwas Schriftliches – für die übrigen Erben, den Notar oder den Vermieter.

Wir räumen das Objekt vollständig, dokumentieren den Zustand vor und nach der Räumung und stellen eine Räumungsbestätigung aus. Verwertbares wird bewertet und angerechnet, damit die Abrechnung innerhalb der Erbengemeinschaft nachvollziehbar bleibt.
Was bei der Verlassenschaftsräumung inbegriffen ist
- Räumung von Wohnung, Haus, Keller, Garage und Nebengebäuden
- Fotodokumentation vor Beginn und nach der Übergabe
- Schriftliche Räumungsbestätigung für Notar, Gericht oder Vermieter
- Bewertung und Anrechnung verwertbarer Gegenstände
- Sichern und Übergeben aufgefundener Dokumente und Wertsachen
- Besenreine Übergabe, auf Wunsch Schlüsselrückgabe an die Hausverwaltung
Darauf können Sie sich verlassen
Belegbar abgewickelt
Fotos vor und nach der Räumung, schriftliche Bestätigung, ordentliche Rechnung – alles, was eine Erbengemeinschaft oder ein Notar später braucht.
Ein Ansprechpartner
Auch wenn mehrere Erben beteiligt sind: Wir stimmen uns mit der beauftragenden Person ab und halten den Ablauf für alle nachvollziehbar.
Auch über Entfernung
Erben wohnen oft in einem anderen Bundesland oder im Ausland. Besichtigung, Freigabe und Übergabe lassen sich vollständig aus der Ferne abwickeln.
In 3 Schritten zur sauberen Lösung
Kostenlos anfragen
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden und besprechen Ihren Bedarf unverbindlich.
Angebot & Termin
Nach einer kurzen Besichtigung erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten – und wir vereinbaren Ihren Wunschtermin.
Besenreine Übergabe
Unser Team räumt alles fachgerecht aus und entsorgt es umweltgerecht. Sie erhalten die Schlüssel zu einem komplett geräumten Objekt zurück.
Fragen zur Verlassenschaftsräumung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beantworten sie Ihnen persönlich, auch vor einer Beauftragung.
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